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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau
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I. Geltungsbereich
1.
Für die Geschäftsbeziehungen der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau mit dem Käufer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung werden die AGB anerkannt.
Der Einbezug der AGB gilt auch für nachfolgende Aufträge, selbst
wenn darüber nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen
wird.
2.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Käufers erkennt die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau nicht an, es sei denn, den AGB wird im Einzelfall
schriftlich zugestimmt.
3.
Diese AGB werden Vertragsbestandteil.
II. Lieferungen und Leistungen
1.
Die Angebote der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau sind freibleibend und
unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen.
2.
Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen
sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Produkte erfüllen
oder beinhalten.
III. Liefertermine- und fristen, Versand, Gefahrübergang, Rückgaberecht
1.
Alle von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau angegebenen Termine und Fristen
für Lieferungen gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferzeit
beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten,
wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk / Lager verlassen hat oder
bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet
ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte
Zeitpunkt maßgeblich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist
vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges
angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren
Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel ob bei der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau oder bei seinem Unterlieferanten eingetreten - z.B. Betriebsstörungen,
behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen
in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das gleiche gilt auch
im Fall von Streik und Aussperrung. Die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau
muß dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Bei
späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen
können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht
besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. .
2.
Setzt der Besteller die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau, nachdem die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurück zustellen; Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen
dem Besteller nur zu, wenn er auf Verzug oder grober Fahrlässigkeit oder
auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht; im übrigen ist die Schadenersatzhaftung
auf 0,05 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
3.
Die Haftungsbegrenzungen gemäß Nr. 2 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches
Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller
wegen des von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau zu vertretenden Verzugs
geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung
in Fortfall geraten ist.
4.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus.
5.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so ist die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau berechtigt, den hier entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
6.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung
"ab Lager" vereinbart.
7.
Bei Nichtverfügbarkeit der Ware und bei Nichtlieferbarkeit, die nicht
im Einwirkungsbereich der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau liegen, insbesondere
bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, nicht zur Verfügungstellung
der Ware durch den Hersteller, Handelsembargo, Katastrophen, Beförderungs-
oder Betriebssperre, ist die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht
eintritt.
8.
Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über.
Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die
Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung
auf den Besteller über.
9.
Wird von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau gelieferte fehlerhafte Ware
vom Besteller an uns der Firma Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau zu Reparatur
zurückgesandt, so kann sie die Reparatur ablehnen, wenn der Sendung keine
Rechnungskopie, AGS und kein Liefernachweis beigefügt wurde.
10.
Rückgabe und Umtausch der Ware an die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau ist nur in ungebrauchten Zustand und der Originalverpackung möglich.
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb
von 14 Tagen durch Rücksendung zurückgeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und Kenntnisnahme dieser
Bedingung.
Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern)
können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform,
also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt
bis zu 40 Euro beträgt, trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Die Rücksendung
erfolgt auf unsere Kosten und Gefahr.
IV. Preise
und Zahlungsbedingungen
1.
Die Preise und Zahlungsbedingungen, der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau
richten sich nach der gültigen Preisliste. Alle Versandkosten, insbesondere
Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, gehen zu Lasten des
Bestellers.
2.
Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen
der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau zu. Aufrechnungsrechte stehen dem
Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau anerkannt sind.
3.
Alle Forderungen der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau, werden sofort fällig,
wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, oder nach dem Vertragsabschluß
eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Bestellers bekannt wird. Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau ist dann
auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht worden, kann die
Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau vom Vertrag zurücktreten.
V. Eigentumsvorbehalt
1.
Alle dem Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderung aus der Geschäftsverbindung zwischen
der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau und dem Käufer Eigentum der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau. Dies gilt auch insoweit, als die Forderungen
in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden. Der Käufer
ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt, es sei denn, daß die sich aus dem Weiterverkauf ergebende
Forderung des Käufers bereits an andere abgetreten ist; die Berechtigung
zur Weiterveräußerung entfällt auch bei nachhaltigem Zahlungsverzug,
Wechsel oder Scheckprotest und Zahlungseinstellung sowie bei Antrag auf Eröffnung
eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung
oder Sicherungszession der Vorbehaltsware ist dem Käufer ohne ausdrückliche
Zustimmung von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau nicht gestattet.
2.
Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware gegen Dritte schon jetzt in Höhe der Forderung von
der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau an diese ab, ohne das es hierzu noch
einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf; Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau nimmt die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des
Einziehungsrechts von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau ist der Käufer
zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Pflichten gegenüber
der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau nachkommt und nicht eine der Voraussetzungen
in Ziffer 1) Satz 3 vorliegen. Bei Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen
hat der Käufer auf Verlangen von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau
die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen
zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau ist dann berechtigt, den Drittschuldnern die Forderungsabtretung
bekannt zugeben und die Forderung selbst einzuziehen oder die Vorbehaltsware
zurück zu nehmen.
3.
Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware
mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren steht der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der
neuen Sache im Verhältnis des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware zu der
übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum
an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß
der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau im Verhältnis des Fakturen Wertes
der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware
Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für
die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau verwahrt.
4.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne
oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert,
so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturen-Wertes
der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert
wird.
5.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau unverzüglich unter Übergabe der für
eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
6.
Die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau verpflichtet sich, die ihr nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen
des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen
um 20 % oder mehr übersteigt.
7.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß
zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung
beim Käufer gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden
zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware an die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau abgetreten.
VI. Gewährleistung
1.
Der Besteller hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen
und dabei entdeckte Mängel binnen zehn Tagen schriftlich zu rügen.
Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung,
längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung, schriftlich
zu rügen; andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß
erbracht. Die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
2.
Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Gefahrübergang auf den Käufer.
3.
Soweit ein von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau zu vertretender Mangel
der Kaufsache vorliegt, ist die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau nach ihrer
Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der
Mangelbeseitigung ist die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau verpflichtet,
alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde.
4.
Ist die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage, verweigert die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus
aus Gründen, die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau zu vertreten haben,
oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung
fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandelung) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen.
5 .
Soweit sich nachstehend aus Ziffer 6) und 7) nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen -
ausgeschlossen. Die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau haftet deshalb nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haftet die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
6.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht,
wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB
geltend macht.
7.
Sofern die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht oder aber eine "Kardinalpflicht" verletzt, ist die
Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im übrigen ist sie
gemäß Ziffer 5) ausgeschlossen.
8.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche
auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend gemacht werden.
9.
Bei Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen
Verkehr ist die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau außerdem berechtigt,
die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern,
Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu
beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich
der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau.
VII. Gesamthaftung
1.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in VI. Ziffer 3) bis 5) vorgesehen,
ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
- ausgeschlossen.
2.
Die Regelung gem. Ziffer 1) gilt nicht für Ansprüche gemäß
§§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
3.
Die Regelung gemäß Ziffer 1) gilt nicht bei anfänglichem Unvermögen
oder zu vertretender Unmöglichkeit.
4.
Soweit die Haftung von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
von der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau.
VIII. Gewerbliche Schutzrechte
1.
Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau keine Haftung dafür, daß die von ihr gelieferten Waren nicht
gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet,
der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau unverzüglich Mitteilung zu machen,
falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
2.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers
erstellt worden, so hat der Käufer die Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher
Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen
zu bevorschussen.
IX. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau . Sofern der Besteller
Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten
der Geschäftssitz der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau . Nach Wahl
der Firma Günter Merker Modellbau und Metallbau auch der Sitz des Käufers. Das
Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der BRD.
Zusatz zu Software
Vom Umtausch ausgeschlossen ist Software an der manipuliert bzw. das Siegel beschädigt worden ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
@mail: Merker Modellbau